Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kliniken und Auftraggeber
DID - Deutscher Intensivdienst e. K.
Waldenserstr. 7a, 10551 Berlin
§ 1 Allgemeines
Für die Vermittlung von Ärzten (m/w/d) an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber“) gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen vom DID - Deutschen Intensivdienst, Waldenserstr. 7a, 10551 Berlin (nachfolgend „DID“). Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen.
DID verpflichtet sich, im Rahmen ihrer Dienstleistung alle ihr zur Verfügung stehenden Fachkenntnisse und Erfahrungen einzusetzen und höchste Vertraulichkeit zu bewahren.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Zusammenhang mit dem Vermittlungsauftrag benötigten Unterlagen und Informationen bei Auftragserteilung dem DID zu Verfügung zu stellen.
§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsdurchführung
DID vermittelt Ärzte (nachfolgend auch „Bewerber“), welche für die Auftraggeber (Kliniken und Krankenhäuser) als befristet angestellte Mitarbeiter tätig werden. Die Vermittlung beinhaltet die Bereitstellung von Arztprofilen und Kontaktdaten von potentiellen Auftragnehmern, die Organisation der Verhandlungen, die Zusammenstellung von Informationen sowie die Erstellung der Abrechnung.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Werktagen nach Präsentation des Arztes (m/w/d) durch den DID, unter Vorlage von Nachweisen gegenüber dem DID mitzuteilen, wenn ihm ein präsentierter Bewerber bereits bekannt ist. DID prüft die Identität, das Vorliegen der Berufserlaubnis und fachliche Qualifikation der präsentierten Bewerber auf Basis der vom Bewerber eingereichten Unterlagen und Dateien. Eine Prüfung der Originale findet durch den DID nicht statt. Der Auftraggeber hat daher die Identität, die fachliche Qualifikation und ggf. das Vorliegen einer Berufserlaubnis des vom DID präsentierten Bewerbers in jedem Fall selbst und auf eigene Verantwortung zu überprüfen. DID übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der vom Bewerber gemachten Angaben. Die Vergütung der einzelnen Einsätze wird zwischen dem Auftraggeber und dem Bewerber jeweils im Einzelnen vereinbart. Der Auftraggeber informiert den DID spätestens bei Beginn des Vertragsverhältnisses mit dem Bewerber über diese Vereinbarung.
Gleiches gilt für die Details des Vertrages (Bereitstellung der Unterkunft des Arztes für die Dauer seiner Tätigkeit etc.)
§ 3 Vergütung
Für die Vermittlung erhält der DID eine Provision vom Auftraggeber gemäß der getroffenen Vereinbarung. Die Provisionen werden mit Zustandekommen des Vertrages zwischen Bewerber und Auftraggeber fällig. Für den erneuten Einsatz oder erneute Vermittlung des gleichen Arztes (m/w/d) beim Auftraggeber, wird erneut eine Provision fällig. Die Provision ist spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung zu zahlen. Bei nicht fristgerechter Zahlung sind für den Gesamtbetrag Zinsen in Höhe von 5% über dem derzeitigen Basiszinssatz ab Fälligkeit zu entrichten. Alle Provisionen verstehen sich zuzüglich der derzeit gesetzlich geltenden MwSt..
Sollte das vom DID vermittelte Vertragsverhältnis zwischen Bewerber und Auftraggeber innerhalb einer Woche durch Kündigung des Auftraggebers beendet werden, wird die Vermittlung eines Ersatzes durch den DID kostenlos vorgenommen.
§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Auftraggeber und der DID verzichten auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung.
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen seitens des Auftraggebers ist nur insoweit zulässig, als diese vom DID anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wird.
§ 5 Vertragsbeendigung
Der Vermittlungsauftrag gilt als beendet und erfüllt, wenn ein Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem seitens von DID vermittelten Bewerber zustande gekommen ist. Der Vermittlungsauftrag kann von beiden Vertragsparteien jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Wochen schriftlich gekündigt werden.
§ 6 Versicherung
Der Vermittlungsarzt (m/w(d) ist für die ärztlichen Leistungen der Klinik mit Aufnahme und während seiner ärztlichen Tätigkeit für die Klinik in die für die Krankenhausleistungen bestehende Berufshaftpflichtversicherung einbezogen. Die Klinik kann vor der Aufnahme seiner Tätigkeit als Selbständiger einen Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung verlangen.
§ 7 Haftung
Die Dienstleistung vom DID entbindet den Auftraggeber nicht von der Prüfung der Eignung des Bewerbers.
Der Auftraggeber trägt mit Abschluss des Vertrages mit dem Bewerber die alleinige Verantwortung für die Auswahlentscheidung.
Der DID ist weder Partei des Arbeitsvertrages noch der einzelnen Einsätze. Der Vertretungsarzt ist kein Erfüllungsgehilfe vom DID. Dieser haftet daher nicht für Schadenersatzverpflichtungen aus der ärztlichen Tätigkeit des vermittelten Arztes und für weitere Pflichtverletzungen des Arztes.
DID und eventuelle Erfüllungsgehilfen haften ausschließlich für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der Vertragsdurchführung und sonstiger Schadensersatzansprüche.
§ 8 Umgehungsverbot/ Vertragsstrafe
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den vermittelten Bewerber nicht unter Umgehung vom DID für eine weitere Tätigkeit (insbesondere in Festanstellung) zu kontaktieren, zu beschäftigen, weiterzuvermitteln oder die Daten an Dritte weiterzugeben.
Diese Verpflichtung erlischt 2 Jahre nach Ende des vom DID vermittelten Einsatzes.
Bei Verstoß wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 25.000 Euro (Fünfundzwanzig Tausend Euro) zuzüglich der derzeit geltenden Mehrwertsteuer fällig. Provisionsansprüche bleiben hiervon unberührt.
§ 9 Verschwiegenheitspflicht
Zwischen dem DID und dem Auftraggeber wird vereinbart, dass über die einzelnen Vermittlungsverträge und die im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen absolutes Stillschweigen zu bewahren ist.
§ 10 Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis, dass seine persönlichen Daten elektronisch vom DID verarbeitet werden.
Alle anfallenden personenbezogenen Daten werden entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogenen Daten nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Wahrung berechtigter eigener Ansprüche im Hinblick auf die Beratung und Betreuung unserer Kunden erhoben, verarbeitet und genutzt.
§ 11 Salvatorische Klausel, Gerichtsstand
Kündigung, Änderung oder Aufhebung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile von ihnen unwirksam sind oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.
Erfüllungsort und vereinbarter Gerichtsstand aller Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Berlin Charlottenburg.
Stand: 30.01.23